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TSF-W Fahrzeug der FFw

Fahrzeugunterstellhalle OT Heinrichsruh

Fahrzeugunterstellhalle für das TSF-W Fahrzeug der Feuerwehr Torgelow im OT Heinrichsruh

Nach dem alle vorbereitenden Leistungen für die Errichtung der Fahrzeugunterstellhalle abgeschlossen waren und am 28.09.2018 die Baugenehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald erteilt worden war, konnte mit dem Bau der Halle begonnen werden.

Am, 11.10.2018 wurde von der Erdbaulaboratorium Neubrandenburg GmbH Stephan Laue die von der Unteren Bauaufsichtsbehörde geforderte Baugrunduntersuchung durchgeführt.

Baubeginn für die Halle war der 18.10.2018 mit der Gebäudeabsteckung.

Nachdem am 08.11.2018 die Bewehrung der Hallengründung vom Prüfstatiker abgenommen wurde, erfolgte am 09.11.2018 die Betonierung der Fundamentplatte.

Die Arbeiten für die Gründung/Regenentwässerung und der Außenanlagen werden nach der vom Bauamt der Stadt Torgelow durchgeführten beschränkten Ausschreibung von der Zachow Bauservice GmbH aus Pasewalk realisiert.

Die Montage einschließlich der Lieferung der Thermo-Leichtbauunterstellhalle wurde vom 05.12. bis 21.12.2018 von der Firma HARZ Hallen & Zelte GmbH aus Quedlinburg realisiert.

Der Fortgang der Arbeiten für die Regenentwässerung und den Außenanlagen sowie die Herstellung der gepflasterten Zufahrt zur Halle soll, unter Berücksichtigung der Witterung, kurzfristig abgeschlossen werden.

Bei der Halle handelt es sich um eine Thermo-Metallleichtbauhalle. Die Rahmenkonstruktion besteht aus gezogenen Aluminium-Hohlprofilen.

Das Dach erhielt eine Eindeckung aus Thermo-Dachelementen in Sandwichbauweise aus beidseitig verzinktem Stahlblech und einem Polyurethan-Hartschaumkern.

Die Seitenverkleidung der Wände erfolgt analog der Dacheindeckung.

Die Halle besitzt zwei Räume:

1.    Fahrzeugunterstellraum der Feuerwehr    10,00 x 5,00 m (Achsmaß)

2.    Abstellraum                                                     2,50 x 5,00 m (Achsmaß)

Die in den technischen Vorschriften geforderten Abmaße für den Feuerwehrfahrzeugstellplatz (4,50 x 10,00 m) und der geforderten Mindestdurchfahrtshöhe des Tores (4,00 m) sind die entscheidenden Kriterien für die Hallengröße.

Bei der Hallenhöhe ist neben der Tordurchfahrtshöhe auch der technische Überbau des Tores (Aufrollbereich) und der konstruktive Giebelwandaufbau oberhalb der Toröffnung einschließlich Dachbereich von Bedeutung.

Mit der neuen Fahrzeughalle und durch die Nutzung von Räumen des Gemeindehauses für die Feuerwehr werden die Bedingungen für die Löschgruppe Heinrichsruh der Feuerwehr Torgelow den Vorschriften angepasst.

Zur Umsetzung des Vorhabens erhielt die Stadt Torgelow Fördermittel in Höhe von 50.000,00 € aus dem Vorpommern-Fonds und eine Sonderbedarfszuweisung nach § 20 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 49.600,00 €.

Die Stadt Torgelow bedankt sich hiermit bei allen beteiligten Baubetrieben für die erbrachten Leistungen bei der Errichtung der Fahrzeugunterstellhalle für die Feuerwehr.

Ein besonderer Dank geht auch an die Freiwillige Feuerwehr Torgelow für ihre gute Unterstützung und Zuarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahme Unterstellhalle für das TSF-W Fahrzeug im Ortsteil Heinrichsruh.