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Passpflicht
Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein gültiger Reisepass mitgeführt werden. (Berücksichtigen Sie bitte auch, dass viele Reiseländer eine restliche Gültigkeit des Reisedokuments von mindestens 6 Monaten bei der Einreise verlangen.)
Für eine Reihe von Ländern genügt ein Personalausweis als Reisedokument. Das gilt zum Beispiel für Reisen innerhalb der Europäischen Union, für Reisen in Staaten, die zum Schengenraum gehören, wie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei.

Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er ohne Reisepass in sein Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren kann.
Der elektronische Reisepass ab dem 24. Lebensjahr ist 10 Jahre gültig. Dies gilt auch für den Personalausweis.
Reisepass und Personalausweis für Personen unter 24 Jahren verlieren die Gültigkeit nach 6 Jahren.
Ein Personalausweis kann ab dem Tag der Geburt beantragt werden. Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes gültiges Reisedokument, das kann ein Personalausweis oder Reisepass sein.
Ihr Einwohnermeldeamt