Höre nie auf zu lernen

Bildung und Teilhabe

Bildung und Teilhabe

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie (bzw. Ihre Kinder) das Bildungspaket nutzen können?

Wenn Ihr Kind / Ihre Kinder

  • leistungsberechtigt nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach § 2AsylbLG oder
  • Wohngeld nach dem WoGG oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG bezieht /beziehen,

hat Ihr Kind / haben Ihre Kinder Anspruch auf das Bildungspaket.

Wo werden die Anträge gestellt?

Wenn Ihr Kind / Ihre Kinder
Leistungen nach dem SGB II
(mit Ausnahme der Leistungen zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf),
Wohngeld oder Kinderzuschlag
bekommt / bekommen, wenden Sie sich an die Mitarbeiter/innen des
Sozialamtes / Bereich Bildung und Teilhabe des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

Wenn Ihr Kind / Ihre Kinder
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII
oder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhält / erhalten, ist das
Sozialamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald
zuständig.

Wenn Ihr Kind / Ihre Kinder
Leistungen nach dem SGB II
bekommt / bekommen, ist für Leistungen zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf das Jobcenter Vorpommern-Greifswald Süd zuständig.

Was können Sie für Ihr Kind / Ihre Kinder beantragen?

Kultur, Sport und Freizeit
Hier werden Beiträge für den Sportverein, Kunst-, Kultur- und andere Freizeitaktivitäten übernommen.

Lernförderung
Wenn Ihr Kind dem Unterricht nicht folgen kann oder die Versetzung gefährdet ist, hat es Anspruch auf angemessene Lernförderung.

Mittagessen (Kita, Schule und Hort)
Statt des vollen Preises ist pro Tag der Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen ein Eigenanteil in Höhe von 1,00 € zu erbringen.

Schulbasispaket (persönlicher Schulbedarf)
Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden für ein Schuljahr insgesamt 100 Euro gewährt. Die Auszahlung der Geldleistung ist gesplittet, das heißt 70 Euro werden jeweils zum 1. August (zu Beginn des Schuljahres) und die restlichen 30 Euro jeweils zum 1. Februar für die zweite Schuljahreshälfte überwiesen. Die Leistungen sollen vorrangig zur Zahlung des Grenzbetrages nach der Grenzbetrags-VO M-V (Elternbeitrag für Lernmittel) eingesetzt werden.

Tagesausflüge und Klassenfahrten
Ob Ausflüge von der Kita, Wandertage oder mehrtägige Ausflüge von der Schule, Ihr Kind ist ab jetzt immer dabei.

Hier gelangen Sie zur Seite des Landkreises Vorpommern-Greifswald und erhalten noch mehr Informationen sowie das Antragsformular.