Bebauungsplangebiete
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Jeder Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes muss sich bei der baulichen oder sonstigen Nutzung seines Grundstücks an die Festsetzungen dieser Satzung halten. Auch gegenüber der Verwaltung sind die Festsetzungen eines Bebauungsplanes verbindlich.
Die Stadt Torgelow hat Bebauungsplangebiete beschlossen. In einigen B-Plangebieten ist eine Wohnbebauung möglich. Die B-Plangebiete können Sie unter dem folgenden Link aufrufen:
Bebauungsplangebiete der Stadt Torgelow
