Planung

Bebauungspläne in der Stadt torgelow

27.10.2017 von Margit Kroll

Bebauungspläne

Der Flächennutzungsplan ist nicht Rechtsgrundlage für die Genehmigung eines baulichen oder sonstigen Vorhabens oder für die Versagung dieser Genehmigung (Bauantrag, Baugenehmigung). Diese Aufgabe kommt allein dem Bebauungsplan zu.

Bebauungspläne
Im Unterschied zum Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan enthält der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 BauGB die gegenüber jedermann rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Jeder Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes muss sich bei der baulichen oder sonstigen Nutzung seines Grundstücks an die Festsetzungen dieser Satzung halten. Auch gegenüber der Verwaltung sind die Festsetzungen eines Bebauungsplanes verbindlich.

In einem Bebauungsplan können insbesondere festgesetzt werden:

  • die Art und das Maß der baulichen Nutzung,
  • die Bauweise,
  • das Mindestmaße für Baugrundstücke und Höchstmaße für Wohnbaugrundstücke,
  • die Flächen für Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen,
  • die höchstzulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden,
  • die Flächen für Stellplätze und Garagen,
  • die Flächen für Verkehr, die Versorgungsanlagen sowie die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung,
  • die Flächen für Landwirtschaft und Wald,
  • die Flächen für gemeinschaftliche Stellplätze und Garagen,
  • die Immissionsschutzflächen,
  • das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstige Bepflanzungen.

Das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne ist eingehend im BauGB geregelt. Insbesondere sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, wirksam an der Bauleitplanung beteiligt werden. Aber auch eine umfassende Bürgerbeteiligung sieht das BauGB vor. Die Bürger sind frühzeitig über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Lösungen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Bauleitplanentwürfe sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während dieser Frist können Anregungen vorgebracht werden.

Verfahrensablauf  zur  Aufstellung eines B-Planes

Auskünfte zu den Bebauungsplänen der Stadt Torgelow erteilt

Herr Berndt, Zimmer 1.24.1 zu den Sprechzeiten oder
03976 252-170
bauamt@torgelow.de

Hinweis zur Übersicht der Bebauungspläne in der Stadt Torgelow:

B-Pläne, die in der nachfolgenden Auflistung nicht den gesonderten Vermerk 'Plan' oder 'Begründung' haben, sind nicht mit einem Plan hinterlegt. Diese können während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadt eingesehen werden.

Bebauungspläne in der Stadt Torgelow

Bebauungsplan Nr. 41/2021 "Muckerwitzweg"

vorzeitiger B-Plan Nr. 01-96 Herrnkamp

Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 34-09 "Photovoltaikanlage Torgelow"

B-Plan Nr. 39/19 "Photovoltaikanlage Rudolf-Diesel-Straße"

Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 38/19 "Wohnbebauung Pestalozzistraße"

B-Plan Nr. 37/16 "Wohnbebauung nördliche Karlsfelder Straße"

B-Plan Nr. 35/09 "Neuordnung Wiesen-/Fabrikstraße"

B-Plan Nr. 31/07 "Industrie- und Gewerbegebiet Borkenstraße"

Planzeichnung:

Begründung:

B-Plan Nr. 30/05 "Wohngebiet südliche Ueckerstraße"

B-Plan Nr. 25-I/11 "Neuordnung Garagenhof Mozartstraße"

V-/E-Plan Nr. 14-I/95 "Vorhaben- und Erschließungsplan Wohngebiet am Friedhof"

B-Plan Nr. 02/90 "Büdnerland"

Planzeichnung:

Begründung:

Nicht digital verfügbare Pläne: