Amtliche Meldebestätigung ausstellen

  • Volltext

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der für Sie zuständigen Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung.

    Sie können die amtliche Meldebestätigung nicht beantragen. Nur wenn Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden, wird Ihnen die Meldebestätigung ausgestellt.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Es fallen keine Kosten an.

  • Zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen