Amtliche Meldebestätigung ausstellen
Volltext
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der für Sie zuständigen Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung.
Sie können die amtliche Meldebestätigung nicht beantragen. Nur wenn Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden, wird Ihnen die Meldebestätigung ausgestellt.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.
Anträge / Formulare