Melderegisterauskunft beantragen

  • Volltext

    Mit einer Auskunft über das Serviceportal oder die Meldebehörde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person im Melderegister zu finden, wenn die Identität der Person anhand Ihrer Angaben eindeutig festgestellt werden kann.

    Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie zu der gesuchten Person Auskunft über:

    • Familienname,
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    • Doktorgrad und
    • derzeitige Anschriften.

    Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.

    Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn die gesuchte Person nicht eindeutig identifiziert werden kann oder für sie eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • mindestens 3 Angaben zur gesuchten Person:
      • Familienname oder früherer Familienname und
      • mindestens ein Vorname und
      • eine vollständige (frühere) Anschrift oder
      • zwei weitere Angaben (z. B. Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht)
    • Soweit die Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke erfolgt, sind diese Zwecke anzugeben.
    • Erklärung, dass die ersuchten Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden
  • Bearbeitungsdauer

    Die elektronische Auskunft erfolgt nach wenigen Sekunden.

  • Formulare

    Achtung!! Um die automatisierte Auskunft nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst als Nutzer im Servicebereich anmelden. Sollten Sie noch nicht über eine Benutzerkennung verfügen, ist eine vorherige einmalige Registrierung am Portal erforderlich. Mit der einmaligen Registrierung am Portal erhalten Sie automatisch auch Nutzungsrechte für alle weiteren anmeldepflichtigen Services.

    • SEPA-Lastschriftmandat

      Ich ermächtige die Stadt Torgelow, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadt Torgelow auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mir ist bekannt, dass, sofern mehrere Abgabearten auf dem Kassenzeichen vorhanden sind oder neue hinzugefügt werden, auch diese mit der Lastschrift belegt werden.

  • Zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person für eine persönliche oder schriftliche Anfrage


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Zuständige Abteilungen