Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen

  • Kurztext

    Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

  • Volltext

    Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

  • Handlungsgrundlage(n)

    § 8 Abs. 1 RBStV  i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV

  • Erforderliche Unterlagen

    Änderungsformular

  • Voraussetzungen

    Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:

    • Adressänderung
    • Namensänderung
    • neue Kontoverbindung
    • andere Zahlungsweise
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Änderung: gebührenfrei

    Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt anpassen:

    • gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von 3 Monaten 55,08 Euro
    • vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für 3 Monate 55,08 Euro
    • halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für 6 Monate 110,16 Euro
    • jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für 12 Monate 220,32 Euro.
  • Verfahrensablauf

    Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.

    Online:

    • Öffnen Sie das Online-Portal "Ihr Rundfunkbeitrag".
    • Klicken Sie das Feld "Namen, Adresse, Zahlungsweise ändern" an oder geben Sie im Suchfeld den Webcode "BF01" ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Änderung.

    Postalisch:

    • Rufen Sie das unten verlinkte PDF-Formular „Änderung zum Rundfunkbeitragskonto“ auf.
    • Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

    Telefon:

    • Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.  
  • Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

  • Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Formular "Änderung von Angaben"
    • SEPA-Lastschriftmandat

      Ich ermächtige die Stadt Torgelow, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadt Torgelow auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mir ist bekannt, dass, sofern mehrere Abgabearten auf dem Kassenzeichen vorhanden sind oder neue hinzugefügt werden, auch diese mit der Lastschrift belegt werden.

  • Weiterführende Informationen

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

  • Zuständige Stelle

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice


Ansprechpunkt

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Zuständige Abteilungen