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Altersgerechtes Wohnen und Bauen

10.01.2018 von Margit Kroll

Altersgerechtes Wohnen

Hinweise zum altersgerechten Bauen:
Üblich ist heutzutage, eine Bauplanung und Bauausführung so zu gestalten, dass das Objekt weitgehend multifunktional verwendet werden kann. Es werden trotz der gegebenen Entwicklung verhältnismäßig immer noch viel zu wenige Einheiten gezielt auf die speziellen Wohnbedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet. Derartige Objekte müssen auf die mit fortschreitendem Alter der Zielgruppe einhergehenden Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit Rücksicht nehmen und spezielle Ausstattungen im Bereich der Küchen und im gesamten Sanitärbereich vorweisen. Hinzu kommen andere Vorschriften für Türen, Eingangsbereiche, Treppen, Aufzugsanlagen etc. Technische Mindestanforderungen sind zu beachten. Es ist empfehlenswert, eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation des Vorhabens durch einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Die altersgerechten Umbaumaßnahmen werden auch gefördert.

So kann zum Beispiel für einen altersgerechten Umbau ein Kredit für alle, die barrierereduzierendund einbruchsicher umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen ein Kredit beantragt und ein Investitionszuschuss über die Kfw-Bank beantragt werden.

Links zu Definitionen artverwandter Themen:

·         Barrierefreiheit

·         Behindertengerechtes Wohnen     

·         Betreutes Wohnen und das

·         Altersheim.