Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

Mit dem Wohnberechtigungsschein kann der Mieter nachweisen, dass er Anspruch auf eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung hat. Wird ein Wohnberechtigungsschein erteilt, erhält der Antragsteller damit jedoch nicht automatisch eine Wohnung. Er berechtigt den Inhaber lediglich, sich um eine belegungsgebundene Wohnung zu bewerben. Der Wohnberechtigungsschein gilt ab dem Tag der Ausstellung für jeweils ein Jahr. Er ist bundesweit gültig. Allerdings ist zu empfehlen, bei Umzug die örtliche Anlaufstelle aufzusuchen, da jedes Bundesland eigene Regelungen hat, welche im Einzelfall greifen. Der Wohnberechtigungsschein ist gebührenpflichtig. In Torgelow wird eine Gebühr in Höhe von 8,50 € erhoben. Zur Bearbeitung des Antrages auf einen Wohnberechtigungsschein sind die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen zu belegen (Lohnzettel, Bescheide vom Arbeitsamt, Rentenbescheide, Unterhalt etc.).
Ein Wohnberechtigungsschein für Wohnungen in Torgelow ist nicht mehr nötig.

Wohnungsschlüssel