Stadtplanung

Stadtplanung

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Stadtplanung ?

"Stadtplanung ist die vorausschauende Ordnung räumlicher und baulicher Entwicklung im Bereich örtlicher Gemeinschaften und wird zugleich als Umsetzung politischer Wertvorstellungen der Gesellschaft in eine ihren Zielen und Bedürfnissen angemessenen Umwelt verstanden". (Klaus Borchard, Städtebau im Übergang zum 21. Jahrhundert)

Diese Definition erklärt die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder des Fachbereiches Stadtplanung und Bauordnung:

  • Langfristige Einteilung der Bauflächen des Stadtgebietes mit dem Instrument "Flächennutzungsplan"
  • Mittelfristige Vorausplanungen für künftige Erweiterungs-, Erneuerungs- oder Umbauaufgaben mit Hilfe von Rahmenplänen
  • Rechtsförmliche Festsetzungen des Rahmens für Bau- und Erschließungsmaßnahmen durch Bebauungspläne oder vorhabenbezogene Bebauungspläne und städtebauliche Verträge
  • Planerische Vorbereitung konkreter Projekte
  • Strukturordnung und Gestaltlenkung
  • Stadterweiterung, Stadterneuerung, Innenentwicklung
  • Genehmigung von konkreten Bauvorhaben

Im Mittelpunkt der täglichen Arbeit steht das knappe Gut "Boden". Der Boden will geschützt, bebaut, mit Nutzungen versehen werden. Zur Steuerung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung stehen der Stadtplanung zahlreiche Planungsinstrumente (Stadt- und Dorfentwicklungspläne, städtebauliche Rahmenpläne, bindende Bauleitpläne, städtebauliche Gebote und Satzungen, die Bodenordnung, Entwicklungsmaßnahmen usw.) und insbesondere auch Gesetzesnormen des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Da das Bauen und die Bodennutzung immer viele Menschen betrifft, müssen von Seiten der Stadtplanung verbindliche Anforderungen im Interesse der Allgemeinheit formuliert werden. Grundlage hierfür ist das Städtebaurecht.