
Gemäß § 20 (3) VOB/A informiert der Auftraggeber über vergebene Aufträge bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, wenn der Auftragswert 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer und bei freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 EUR ohne Umsatzsteuer übersteigt. Gemäß § 19 (2) VOL/A informiert der Auftraggeber über vergebene Aufträge nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 EUR.
- Die Stadt Torgelow informiert über die Vergabe von Dachdecker- und klempnerarbeiten für das Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Holländerei
- Die Stadt Torgelow informiert über die Beauftragung von Bauleistungen für die Erweiterung der Spielplätze „Mozartstraße“ und „Buchenstraße“.
- Die Stadt Torgelow informiert über die Beauftragung von Planungsleistungen für den grundhaften Ausbau der Gemeindestraße im Ortsteil Müggenburg
- Die Stadt Torgelow informiert nach § 20 Abs. 3 vob/a über die erteilung eines Auftrages (Freiflächengestaltung Ueckermünder Strasse, Landschaftsbauarbeiten)