Wohnumfeldgestaltung (WUF-Gestaltung)
Entwicklungsziele
Die drittgrößte Stadt im "Altkreis Uecker-Randow" ist die Garnisons- und Industriestadt Torgelow. Die Stadt liegt an der Uecker und grenzt nördlich und südlich an den Naturpark "Stettiner Haff", womit auch eine besondere landschaftliche Lage deutlich wird. Das Wohnumfeld ist charakterisiert durch spezifische Baustrukturen, die sich gerade in einer Kleinstadt deutlich von der kleinteiligen Bebauung unterscheidet. Eine andere Einwohnerkonzentration und damit verbundene Nutzungsanforderungen prägen damit die Planungen. Vorrangig steht weiterhin die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Funktionalität im öffentlichen, halböffentlichen und privaten Freiraum im Vordergrund. Das städtebauliche Ziel der dauerhaften und zukunftsfähigen Integration aller Teile des Plangebietes in die Gesamtstadt hat übergeordneten Charakter.
Planungsvorhaben
Schwerpunkte der Wohnumfeldgestaltung für die kommenden Jahre werden weiterhin der Bereich Bahnhofstraße und die Ueckermünder Straße sein. Mit Schreiben vom 23. März 2009 wurde durch das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern der Erweiterung des Fördergebietes um den Bereich des Aufwertungsgebietes Wohnumfeld Albert-Einstein-Straße/Bahnhofstraße zugestimmt. Um die angestrebten Entwicklungsziele festzuschreiben sowie die Grundlage für die Planung zu schaffen, erfolgte die Fortschreibung des Rahmenplanes Albert-Einstein-Straße/Kopernikusstraße unter Einbeziehung des erweiterten Fördergebietes Bereich des Aufwertungsgebietes Wohnumfeld Albert-Einstein-Straße/Bahnhofstraße (Beschlussfassung 20. Juni 2012). Mit der Fortschreibung des Rahmenplanes 2012 wurden die Ziele der Entwicklung des Wohngebietes weiter definiert. Das städtebauliche Ziel der dauerhaften und zukunftsfähigen Ingegration aller Teile des Plangebietes in die Gesamtstadt hat übergeordneten Charakter. Mit der Integration der Wohnumfeldbereiche in die Geamtstadt werden neben stadtgestalterischen Aspekten vor allem soziale Fragen angesprochen. Dem "Auseinanderfallen" der Stadt soll entgegengewirtk werden. Ziel ist es, die "Stadt für Alle" zur erhalten, in der durch eine baulich-gestalterische und funktionale Einheit das Zuammengehörigkeitsgefühl aller Bürger unterstützt wird. Nach der Erweiterung des Fördergebietes im Jahr 2009 besteht im angrenzenden Gebiet der Marzenbruchstraße/ Blumenthaler Straße weiterer Handlungsbedarf. Hierbei handelt es sich um eine Industriebrache die mit entsprechenden Maßnahme entwickelt werden soll. Hierbei sind Ordnungs- und kleinteilige Erschließungsmaßnahmen geplant und somit die Beseitigung der Industriebrache. Anschließend soll gemeinsam mit dem Rahmenplaner eine Nachnutzung für das Gebiet entwickelt werden. Somit ist es möglich, dem städtebaulichen Missstand der Stadt Torgelow entgegenzuwirken um das Areal aufzuwerten. Diesbezüglich werden die entsprechenden Schritte vorgenommen.
Öffentlichkeitsarbeit
Der Fortschritt der einzelnen Sanierungsmaßnahmen sowie der Gesamtmaßnahme wird regelmäßig in den regionalen Informationsmedien veröffentlicht.
Übersicht über die Fördergebiete in der Stadt Torgelow
Wohnumfeldgestaltung Albert-Einstein-Straße/ Kopernikusstraße mit Erweiterungsbereich Bahnhofstraße
Städtebauliche Zielsetzungen für den Erweiterungsbereich Bahnhofstraße sind:
- Sicherung der Wohnqualität in den jeweiligen Angebotssegmenten,
- Sicherung der Versorgung mit sozial angemessenem Wohnraum sowie Beachtung des demografischen Wandels. In einer
kleinen Industriestadt wie Torgelow bedeutet das auch unterschiedliche Wohnungsangebote vorzuhalten, die einer
vorhandenen starken sozialen Mischung entsprechen sowie Raum für Betreuungsangebote verschiedener Art in
Wohnraumnähe zu bieten,
- Sicherung der Versorgungsfunktion und der bestehenden sozialen Infrastruktureinrichtungen für das Gebiet und
gegebenenfalls für den gesamtstädtischen und regionalen Einzugsbereich, d. h. deren weitere städtebauliche
Integration und gestalterische und funktionale Aufwertung vorzunehmen,
- Stabilisierung und Aufwertung des Bereiches an der Bahnhofsstraße/Süd, der eine Verbindungsfunktion zur Stadtmitte
besitzt,
- Entwicklung der Naherholungsmöglichkeiten am Wohnstandort bzw. in unmittelbarer Nähe (Zugänglichkeit, Gestaltung,
Aufwertung),
- Beachtung der verkehrlichen Belange, d. h. bezogen auf die Anforderungen einer mobilen Einwohnerschaft einer
Kleinstadt im ländlichen Raum sowie weiterer Ausbau und Gestaltung des Straßen- und Wegenetzes (barrierefrei) im
Fördergebiet,
- Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes, Anpassung der Gebäude, insbesondere an die Anforderungen der
energetischen Sanierung und des barrierefreien Wohnens,
- Beachtung des Leitbildes der kompakten Stadtentwicklung (Stichwort Baulücken; Wohnen in der Nähe der
Versorgungseinrichtungen usw.) unter dem Motto: „moderne Wohnstadt im Grünen“.
In der Maßnahmenliste erfolgt die Einteilung in drei Zeiträume:
1. Realisierungszeitraum bis 2013
- Kopernikusstraße, anteilig
- Freiflächengestaltung Ueckermünder Straße, 1. BA (Einbindung von Freiflächen in den öffentlichen Raum)
Bahnhofstraße, 1. BA,
- Freiflächen Bahnhofstraße 32-35 und 36-39 (Beseitigung städtebauliche Missstände im Erweiterungsgebiet
- Bahnhofstraße, 2. BA, Stützwand/ Gehweg (Beseitigung städtebauliche Missstände im Erweiterungsgebiet)
- Freiflächengestaltung Ueckermünder Straße, 2. BA, Vorplatz, Kreisel (Einbindung von Freiflächen in den
öffentlichen Raum)
- Ordnungsmaßnahme Pestalozzistraße 5, ehemaliges Internat (Voraussetzung für städtebauliche Neuordnung)
2. Realisierungszeitraum 2014 und 2015
- Bahnhofstraße, 3. BA, Freiflächen Wohnhof Bahnhofstraße/ Pestalozzistraße (Beseitigung städtebauliche
Missstände im Erweiterungsgebiet)
- Freiflächengestaltung Ueckermünder Straße, 3. BA, Park (Einbindung von Freiflächen in den öffentlichen Raum).
3. Realisierungszeitraum mittelfristig
- Ueckermünder Straße (Straßenbaumaßnahme)
- Fritz-Reuter-Straße (Straßenbaumaßnahme)
- Pestalozzistraße/Am Bahnhof (Straßenbaumaßnahme)
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Erweiterung Fördergebiet Wohnumfeld Albert- Einstein- Straße/ Kopernikusstraße um das
Aufwertungsgebiet Blumenthaler Straße
Die Festlegung des Untersuchungsbereiches begründet sich in mehreren Faktoren:
1. Die stadtstrukturelle Eigenart Torgelows ist durch die enge Nachbarschaft von Industriebetrieben, Wohnen,
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur charakterisiert. Diese ist maßgeblich durch die Stadtentwicklung seit der
2. Hälfte des 19. Jahrhunderts begründet und hat das Gebiet bis zum Ende des 20. Jahrhunderts geprägt. Diese
Situation bestimmt auch das Untersuchungsgebiet. Die industriellen Anlagen sind seit vielen Jahren leerstehend.
2. Eine geordnete Stadtentwicklung wird durch ungenutzte und desolate Bereiche behindert.
3. Die Nachbarschaft ist überwiegend durch Wohnbebauung gekennzeichnet, sie enthält Verwaltungseinrichtungen,
Einrichtungen sozialer Infrastruktur und Wohnnutzungen. Das Untersuchungsgebiet grenzt unmittelbar an das
Fördergebiet Wohnumfeld.
4. Das Untersuchungsgebiet ist neben den industriellen Altstandorten durch eine Mischung aus gewerblichen
Betrieben, Wohnbebauung, Gemeinbedarfseinrichtungen, wie Kindertagesstätte, Mehrgenerationenhaus geprägt.
5. Das Untersuchungsgebiet besitzt eine verknüpfende Lagesituation in der Gesamtstadt. Es handelt sich um so
genannte integrierte Lagen, deren Entwicklung besonders unterstützt werden sollte.
6. Die Untersuchungen sollen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Fördergebietes klären und dessen exakte
Flächenausgrenzung herausarbeiten. Der Umfang des Untersuchungsgebietes gewährleistet die Klärung
städtebaulicher Missstände und Abhängigkeiten.
Das Gebiet umfasst eine Fläche von rund 9,5 ha. Es wird begrenzt durch die Feld-, Ueckermünder, Marzenbruch-, die Wald- und die Blumenthaler Straße (jeweils abschnittsweise). Für diese Gebiete wird gemäß § 142 Abs. 3 BauGB beschlossen, zur konkreten Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 BauGB durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Als vorläufige Ziele und Zwecke der Aufwertung werden bestimmt:
- Aufwertung des Gebietes
- Sicherung eines kompakten Stadtbaukörpers
- Entwicklung von Brachflächen in zentraler Stadtlage
- Schaffung attraktiver Stadtgebiete für Wohnnutzung, Gewerbe (gemischte Nutzung), Gemeinbedarfseinrichtungen,
Freiraumentwicklung
- Funktionsstärkung durch „Sortierung“ von Nutzungen, Klärung zukünftiger Nutzungen (nachbarschaftlich verträglich),
geordnete städtebauliche Entwicklung
- Schandfleckenbeseitigung/ Klärung von Nachnutzung bestehender baulicher Strukturen
- Verhinderung negativer Abfärbeeffekte auf die benachbarten Nutzungen, also auf Bereiche mit stabiler Entwicklung,
attraktiver Gestaltung und um Sicherung der Erfolge der Wohnumfeldgestaltung, Stadtsanierung und privater
Initiativen.